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Aktuelle Meldungen

Regelungen für Präsenzgottesdienste

 

Information der Pfarrei St. Benedikt vom 7. Juli 2021 anlässlich der Coronavirus-Pandemie

© Dörte Zettel-Klopp

Seit dem 1. Juli gelten im Bistum Magdeburg folgende Regelungen (Auszug aus der 6. Anordnung vom 1.7.2021):

In allen Gottesdiensten muss der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt bleiben und es müssen die notwendigen Hygieneregeln eingehalten werden.

Eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung ist beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen. Gleiches gilt in der Sakristei, beim Kommuniongang sowie bei Prozessionen zum Ein- und Auszug. Beim gemeindlichen Austausch vor und nach dem Gottesdienst ist der medizinische Mund-Nase-Schutz zu tragen. Hier ist auch auf den gebotenen Abstand zu achten.

Während des Gottesdienstes in Räumen muss die medizinische Mund-Nase-Bedeckung am Platz nicht getragen werden. Der Gemeindegesang ist reduziert möglich. Sofern am Platz gesungen wird, ist dies ohne Mund-Nase-Bedeckung möglich.

Bei Gottesdiensten im Freien muss keine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Weitere Regelungen:

  • Wird von staatlichen Stellen das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum auf Grund örtlich wieder steigender Inzidenzwerte zwingend angeordnet, ist sie während des gesamten Gottesdienstes aufzusetzen. In diesem Fall können Vorsteher und liturgische Dienste sie nur während des Sprechens oder Vorsingens zur besseren Verständlichkeit abnehmen. 
     
  • Auf eine gute Lüftungsmöglichkeit in allen Räumlichkeiten soll geachtet werden. 
     
  • Die Mindeststandards für Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie für das Bistum Magdeburg in der Fassung vom 1.7.2021 regeln die Feier von Gottesdiensten im Einzelnen. Sie sind Bestandteil dieser Anordnung (s. Homepage des Bistums: https://www.bistum-magdeburg.de).
     

Für die Teilnahme am Gottesdienst in den Kirchen unserer Pfarrei ist weiterhin die Anmeldung und Registrierung nötig.


 
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