Seit Februar 2022 gibt es aktualisierte Verordnungen der Landesregierung Sachsen-Anhalt und des Landkreises für Beherbergungsbetriebe und Einrichtungen der Gastronomie. Für die Huysburg bedeutet dies:
- Das Gästehaus ist geöffnet! Seit dem 5. März gilt die 3G-Regelung: Bei Anreise sind bitte im Original, mit dem Personalausweis alternativ vorzulegen:
Geimpft: Nachweis der vollständigen Impfung (geboostert), geimpft (2-fach geimpft – endet nach 9 Monaten), mind. 2 Wochen vor Anreisedatum abgeschlossen und keine Symptome von Covid-19.
Genesen: Nachweis, auf einem PCR-Test beruhend, der vor mindestens 28 Tagen und maximal 3 Monaten durchgeführt wurde, und keine Symptome von Covid-19.
Getestet: Nachweis eines offiziellen/amtlichen PoC-Antigentests (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, und keine Symptome von Covid-19.
- Die Rezeption ist erreichbar von Montag bis Freitag, 9.00 bis 15.00 Uhr.
- Der Klosterladen ist geöffnet von 10.30 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr.
Es gilt die 3G-Regelung (siehe oben).
- Das Klostercafé empfängt Sie von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten des Klosterladens.
Es gilt die 3G-Regelung (siehe oben).
Die allgemeinen AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene, Alltag mit Maske) bleiben weiter in Geltung, vor allem was das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Innenräumen betrifft.
Wir danken für Ihr Mittun und Ihr Verständnis!